Debitorenmanagement
 
Debitorenmanagement auch Kreditmanagement genannt

Sie haben etwas verkauft und stellen dafür Ihre Rechnung. Ihr Schuldner zahlt nicht.
Folglich nimmt er sich bei Ihnen einen Kredit. Er wird Ihr Debitor. Diese Situation bedarf
eines besonderen Managements, des Debitorenmanagements, sonst kommen Sie nicht an
Ihr Geld.

Sie können diese Arbeit selbst machen. Dies wird Sie Zeit und Mühe, und damit Geld kosten,
was Ihnen jedoch der Schuldner nicht erstattet. Die Arbeitszeit, die Sie damit aufwenden, ist
also unproduktiv (auch wenn es einer Ihrer Mitarbeiter macht).

Befindet sich Ihr Schuldner im Verzug, hat er Ihnen nicht nur Verzugszins zu zahlen,
sondern auch Verzugsschaden zu ersetzen. Verzug liegt regelmäßig dann vor, wenn der
Schuldner einmal gemahnt wurde und dennoch nicht zahlt.

Sie dürfen dann einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung der Rechnungsforderung
beauftragen. Der Schuldner hat Ihnen die dabei entstehenden Kosten zu erstatten, da sie
Verzugsschaden sind.

Der Rechtsanwalt, der sich mit Debitoren-/Kreditmanagement befaßt, weiß was er wann und
wie zu unternehmen hat, um die überfälligen Schulden für Sie inklusive seiner Kosten
beizutreiben. Es mag zwar hin und wieder einige Zeit dauern, jedoch ist die
Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß Sie in einem solchen Falle nicht nur 100 % Ihrer
Forderung sondern auch noch Verzugszins erhalten. Dieser beträgt derzeit bei einem
gewerblichen Schuldner 9,14 %. So gut haben Sie Geld noch nie angelegt.

Während sich der Rechtsanwalt die Arbeit macht, diese Situation für Sie zu managen,
können Sie produktiv als Unternehmer weiter arbeiten.

Gerne berate ich Sie auch in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Unternehmen.


Forderungsbeitreibungen
 

Diese sind ein relevanter Teil des Debitorenmanagements.

Nicht alles, was sinnvoll erscheint, ist in Deutschland zulässig. So gab es beispielsweise vor
ein paar Jahren den "schwarzen Mann", welcher sich in auffälig schwarzer Kleidung mit
Zylinder an die Fersen des säumigen Schuldners heftete, sodaß dieser und andere Personen
bemerkten, daß er Geld schuldig geblieben war. Diese Art der Beitreibung wurde nach
ca. 1 Jahr wieder höchstrichterlich verboten.

Hier ist Kreativität gefragt, um im Rahmen des gesetzlich Erlaubten gleichwohl
Forderungsbeiteibungen erfolgreich zu gestalten.

Bevor der Gäubiger sich selbst in die Gefahr begibt, seine völlig zu Recht bestehende
Forderung mit Mitteln beizutreiben, die ihn zu Straftäter werden lassen, weil er nicht weiß,
daß seine Tätigkeit beispielsweise als Nötigung aufgefaßt wird, sollte er sich zumindest
kompetent anwaltlich beraten lassen, oder besser noch seinen Anwalt mit der Beitreibung
betrauen. Schließlich hat der Schuldner die dabei entstehenden Anwaltskosten zu erstatten.

Auch haftet der Rechtsanwalt dafür, wenn wegen fehlerhaftem Verhaltens die Schuld nicht
vollständig oder garnicht beigetrieben werden kann.