Das Institut der Treuhand läßt sich sehr gut als Mittel zur Vermeidung von erheblichen Forderungsausfällen nutzen. Es sichert beide Parteien, also Käufer und Verkäufer gegen unvorhergesehene Verluste.
Der Kaufpreis liegt sicher beim Treuhänder, der dieses Geld solange verwahrt, bis es freigegeben wird. Freigegeben wird erst dann, wenn die gelieferte Ware in Ordnung ist, oder, wenn die Ware nicht in Ordnung war und vom Verkäufer zurückgenommen werden muß. Dann erhält der Käufer ohne weiteres sein Geld zurück, was bekanntlich nicht immer der Fall ist, wenn der Kaufpreis direkt an den Verkäufer gezahlt wurde, bevor man den Mangel erkennen konnte.
Gerne berate ich Sie hierzu auch individuell. |
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